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BGH-Urteil: Bild und Text von Internet-Ware gleichermaßen bindend

Das Foto eines im Internet angebotenen Produkts ist für den Verkäufer genauso bindend wie der Beschreibungstext. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Fehlt ein auf einem Foto abgebildetes Ausstattungsmerkmal schließlich bei der Warenübergabe, begründet dies nach Auffassung des Gerichts das Recht des Käufers auf Nacherfüllung.

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